Ab 2018 neue europäische Zahlungsdienst-Richtlinie für Kreditkartenzahlung

Schneller, bequemer, sicherer, billiger. Mit diesen Schlagworten wirbt Brüssel für die Neuregulierung des bargeldlosen Bezahlens. Bereits im Frühjahr hat das Kabinett die kundenfreundlichere Richtlinie auf nationaler Ebene durchgewunken. Nun hat sich dieser Entscheidung auch der Bundesrat angeschlossen. Ab 2018 soll dann die Zahlungsdienst-Richtlinie sowohl deutschlandweit, wie auch EU-weit greifen.

Was die neue Zahlungsdienst-Richtlinie für Kreditkartenbesitzer bedeutet

Mit der neu gestalteten Zahlungsdienst-Richtlinie PSD2 reagiert Brüssel auf die zunehmende Digitalisierung und Globalisierung und macht das Bezahlen per Kreditkarte sicherer. So soll eine persönliche Authentifizierung beim Online-Kauf mit Kreditkarte etwa besser vor Scamming schützen. Wenn es nach der EU-Richtlinie geht, sollen etwa eine zusätzliche PIN-Eingabe oder einen Fingerabdruck-Scan beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte vor Datenklau und Kreditkartenmissbrauch schützen. Was zunächst wie eine Hürde beim Bezahlen mit Kreditkarte im Internet aussieht, dient tatsächlich der Sicherheit bei virtuellen Transaktionen. Mit der starken Kundenauthentifizierung werde die missbräuchliche Verwendung von Kreditkarten weiter eingedämmt, heißt es im neuen Gesetzestext, der die Zahlungsdienstleister in ihre aufsichtsrechtliche Pflicht nimmt.

Extrakosten bei Zahlung mit Kreditkarte entfallen in Zukunft

Und noch eine gute Nachricht für Kunden, die die bargeldlose Zahlung per Kreditkarte bevorzugen: Ab dem 01. Januar 2018 entstehen bei der Bezahlung mit Kreditkarte keine Extrakosten mehr. Das gilt sowohl in der gesamten EU, wie auch im physischen Handel ebenso wie im virtuellen. Das kann bisweilen enorme Einsparungen für den Kreditkarteninhaber bedeuten. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Online-Anbietern haben sich Produkte und Services, die per Kreditkarte bezahlt wurden, bisher gerne etwas mehr kosten lassen. Doch mit Gebühren für das Bezahlen mit Kreditkarte ist dank PSD2 nun Schluss. Auch dann, wenn für die Dienstleister und Unternehmen sogenannte Interchange-Gebühren anfallen. Sie dürfen dieses, bei Kreditkartenzahlung mittlerweile auf maximal 0,3% des Transaktionswertes gedeckelte, bankeninterne Entgelt nicht mehr wie bisher auf den Kunden umlegen.

Haftung bei Kreditkartenmissbrauch verringert sich zugunsten der Verbraucher

Ein weiteres Entgegenkommen Brüssels ist die Verringerung der Haftbarkeit. Ist der Verbraucher trotz aller Sicherheitsmaßnahmen doch einmal Opfer von Kreditkarten-Scamming geworden, etwa, weil die Kreditkarte gestohlen wurde, kostete haftete er bisher selbst für jede nicht authorisierte Transaktion bis 150 €. Nach den neuen Richtlinien für die Zahlung per Kreditkarte haftet er ab Januar 2018 nur noch bis zu einem Wert von 50 €. Und auch das nur bis er den Kreditkartenbetrug bei seiner Bank zur Anzeige gebracht hat. Bei weiteren, unautorisierten Transaktionen ab diesem Moment bis zur Sperrung der Kreditkarte, haftet er nicht mehr. Und auch, wenn es dem Kunden nachweislich nicht möglich ist, den Verlust, den Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments zu bemerken, ist er von einer Eigenhaftung ausgenommen.

Mit der Erweiterung der bestehenden, europäischen Direktive zum bargeldlosen Zahlungsverkehr stärkt die EU die Bankkunden deutlich. Wer die Zuverlässigkeit und Flexibilität von Kreditkarten beim Bezahlen bisher schon zu schätzen wusste, darf sich nun auf schnellere Abwicklung bei Transaktionen freuen, auf niedrigere oder gar entfallende Gebühren und sicherere Abläufe. Und bisherige Skeptiker kann die neue Zahlungsdienst-Richtlinie von den Vorteilen beim Bezahlen mit Kreditkarte überzeugen.


Redakteur: Markus Gildemeister